Meine Praxis richtet sich an:
Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte. Behandlungen können auch über die Berufsgenossenschaften durchgeführt werden, ebenso ist eine Behandlung von BundeswehrsoldatInnen möglich.
Die Kosten werden nach der GOÄ berechnet.
Eine detaillierte Kostenübersicht der häufig anfallenden Ziffern nach der GOÄ sende ich Ihnen gerne vorab per E- Mail zu und bespreche diese mit Ihnen im Erstgespräch persönlich.
Bitte beachten Sie, dass ggf. ein Selbstkostenanteil entstehen kann.
Privat versichert?
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt nicht für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen antragsfrei abgerechnet werden kann -sofern Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart haben. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen.
Gesetzlich versichert?
Eine Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur im Rahmen eines sog. Kostenerstattungsverfahrens möglich, ich helfe Ihnen dabei gerne und sende Ihnen Informationen dazu per E-Mail zu.
Beihilfeberechtigt?
Beamte können sich einen Teil der Behandlungskosten für eine Psychotherapie erstatten lassen. Dafür ist nach den probatorischen Sitzungen eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung durch die Beihilfestellen notwendig.
Selbstzahler?
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies kann z.B. wichtig sein, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden.
Beratung:
Beratungsgespräche und Coaching werden von den Kassen nicht übernommen und richten sich daher an Selbstzahler. Das Honorar beträgt für 50 Minuten 130 Euro.
Ausfallhonorar:
Falls ein vereinbarter Termin nicht bis zu 24 Stunden vorher abgesagt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar von 60 Euro.
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